WWG-Plakate überklebt

In den letzten Tagen wurden wir häufig gefragt, weshalb die WWG-Plakate mit einem „!“überklebt wurden.

Hierzu die nachfolgende Erläuterung:
Bereits bei der Kommunalwahl 2014 hatten wir das Wachtendonker und Wankumer Wappen auf unseren Plakaten aufgenommen. Damit haben wir damals wie auch diesmal unsere Verbundenheit zu beiden Ortsteilen erklären wollen.

Nun wurde seitens eines Ratsmitgliedes reklamiert, dass es sich bei dem Wachtendonker Wappen um ein Hoheitszeichen der Gemeinde handelt, welches rechtlich geschützt ist. Das Ratsmitglied hat deshalb bei der Wahlleitung gefordert, uns die Nutzung des Wappens zu untersagen und ein Abhängen oder unkenntlich machen der Plakate anzuordnen.

Was war seit der letzten Kommunalwahl in 2014 geschehen?
In 2016 gab es eine Satzungsänderung in der Gemeindeordnung und das seit vielen Generationen bekannte Wappen des Ortsteils Wachtendonk darf seitdem nicht mehr frei genutzt werden.
Wir hätten im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung um Genehmigung anfragen müssen.

Für dieses Versehen haben wir uns sofort entschuldigt und um eine nachträgliche Genehmigung gebeten, der leider nicht mehr entsprochen werden konnte.Wir haben uns deshalb entschlossen, als Platzhalter für das Wachtendonker Wappen ein Ausrufezeichen „!“ neben dem Wankumer Wappen zu stellen und hoffen damit die Zusammengehörigkeit beider Ortsteile auch somit deutlich zu machen.

Ob das Ratsmitglied besonders viel Wert auf die unbedingte Einhaltung von Ortsvorschriften legt, oder möglicherweise eine andere Motivation wegen der anstehenden Kommunalwahl besteht, bleibt spekulativ.

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