Wohnungsaufsichtsgesetz – hier Lampesweg Nr. 5

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Umfeld des Lampesweg 5 in Wachtendonk-Wankum ist sehr viel Schutt und weitere nicht näher identifizierbarer Müll abgelegt.

Dem Gebäude selbst ist von außen anzusehen, dass es offensichtlich nicht für „normale“ Wohnzwecke genutzt wird.

Es ist nicht auszuschließen, dass es sich hier um ein heruntergewirtschaftetes Anwesen handelt, welches der gesetzlichen Anforderung zur Bewohnbarkeit nicht mehr nachkommt.

Die WWG stellt den Antrag, das Haus mit Bezug auf das WAG NRW (Wohnungsaufsichtsgesetzt) zeitnah einer Überprüfung zu unterziehen.

Mit Verweis auf den §5 sollen auch die Nebengebäude und Außenanlagen mit einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Küppers
(Fraktionsvorsitzender)

Peter Philipps
(1. Vorsitzender)

Anschreiben BM Lampesweg

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